Termine und Fristen
Steuererklärung
Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023
Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum
2. September 2024
abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des achten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2023 / 2024 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 2. September 2024 abzugeben.
Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 31. Dezember 2027. Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2023 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben.
Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023
Steuern
Termine für Steuervorauszahlungen und die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
Hinweis
Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den ersten darauffolgenden Werktag.
Vorauszahlungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Wurden Ihnen gegenüber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen festgesetzt, so sind die im Vorauszahlungsbescheid genannten Termine Ihre Zahlungstermine. Die festgesetzten Vorauszahlungen müssen spätestens zum genannten Termin gezahlt werden. Vorauszahlungstermine für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nebst Nebensteuern sind grundsätzlich der
10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember eines jeden Jahres.
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen - Abgabe und Zahlung
Monatszahler
Voranmeldungszeitraum | Abgabe- und Zahlungsfrist |
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Monatlich (Januar bis Dezember) | 10. des Folgemonats |
Vierteljahreszahler
Voranmeldungszeitraum | Abgabe- und Zahlungsfrist |
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1. Quartal (Januar bis März) | 10. April |
2. Quartal (April bis Juni) | 10. Juli |
3. Quartal (Juli bis September | 10. Oktober |
4. Quartal (Oktober bis Dezember) | 10. Januar (des Folgejahres) |
Jahreszahler
10. Januar (des Folgejahres) |
Ablauf der Steuererklärungsfristen 2020 bis 2025 gemäß § 149 AO i.V.m. Art. 97 § 36 Abs. 3 EGAO
Besteuerungszeitraum | Nicht beratene Steuerpflichtige § 149 Abs. 2 Satz 1 AO | Nicht beratene Land- und Forstwirte § 149 Abs. 2 Satz 2 AO | Beratene Steuerpflichtige § 149 Abs. 3 AO | Beratene Land- und Forstwirte § 149 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 AO |
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2020 | 02. November 2021 | 02. Mai 2022 | 31. August 2022 | 31. Januar 2023 |
2021 | 31. Oktober 2022 | 02. Mai 2023 | 31. August 2023 | 31. Januar 2024 |
2022 | 02. Oktober 2023 | 02. April 2024 | 31. Juli 2024 | 31. Dezember 2024 |
2023 | 02. September 2024 | 28. Februar 2025 | 02. Juni 2025 | 31. Oktober 2025 |
2024 | 31. Juli 2025 | 02. Februar 2026 | 30. April 2026 | 30. September 2026 |
2025 | 31. Juli 2026 | 01. Februar 2027 | 01. März 2027 | 02. August 2027 |