Formulare Umsatzsteuerjahreserklärung
Information zu den Amtlichen Vordrucken für die Umsatzsteuerjahreserklärung
Unternehmer sind verpflichtet, für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, Umsatzsteuer-Jahreserklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 18 Abs. 3 UStG, § 27 Abs. 17 UStG).
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuerjahreserklärungen werden die zugehörigen Vordrucke für die Veranlagungszeiträume ab 2016 weder im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung noch auf unseren Internetseiten bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, sind die Papiervordrucke beim Finanzamt erhältlich.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Alternativ ist auch ein entsprechend ausgestattetes Steuererklärungsprogramm verwendbar.
Das für die elektronische authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Sie durch die Registrierung bei Mein ELSTER.
Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.