Erklärungen zur Körperschaftsteuer und zu Feststellungen nach dem KStG
Information zu den Amtlichen Vordrucken zur Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 14 Abs. 5 KStG, § 27 Abs. 2 KStG, § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG sowie die Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 6 Abs. 7 ZerlG).
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de.
Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärungen werden die zugehörigen Vordrucke nicht mehr zum Download bereitgestellt.
In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, stehen die Papiervordrucke beim Finanzamt zur Verfügung.
Weitere Formulare
Die Fragebögen bei Gründung einer Kapitalgesellschaft nach deutschem und nach ausländischem Recht (Limited) finden Sie unter Zielgruppen / Existenzgründer.