Vordruck für die Anzeige der Abtretung oder Verpfändung eines Steuererstattungs- oder Steuervergütungsanspruchs gemäß § 46 AO
Die auf einem vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck erklärte, vom Abtretenden und vom Abtretungsempfänger jeweils eigenhändig unterschriebene Abtretungsanzeige kann dem zuständigen Finanzamt auch per Telefax übersandt werden. Dies gilt entsprechend, wenn der amtliche Vordruck einer Abtretungsanzeige eingescannt per E-Mail übermittelt wird.