Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage
Informationen zum Angebot der amtlichen Vordrucke für die Abgabe der Feststellungserklärungen
Die Erklärungen zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung sind für nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Feststellungszeiträume nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 181 Absatz 2a AO)¹.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärungen werden die zugehörigen Vordrucke für die Veranlagungszeiträume ab 2016 weder im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung noch auf unseren Internetseiten bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, sind die Papiervordrucke beim Finanzamt erhältlich.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht das Internetportal Mein ELSTER zur Verfügung. Alternativ ist auch ein entsprechend ausgestattetes Steuererklärungsprogramm verwendbar.
Das für die elektronische authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Sie durch die Registrierung bei Mein ELSTER.
Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
1) Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I 2008 Seite 2850)
Formulare für Veranlagungszeiträume bis 2015 ...
... finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.