Geschichte
Das Finanzamt München ist zum 01. August 2009 aus den sieben ehemaligen Finanzämtern I bis V, dem Finanzamt München für Körperschaften und dem Zentralfinanzamt hervorgegangen.
Entsprechend den vormals selbständigen Finanzämtern untergliederte sich das Finanzamt München zunächst in sieben Abteilungen. Im Rahmen eines evolutionären Prozesses wurden die Abteilungen neu strukturiert und deren Zuständigkeit neu definiert.
Nach der zum 01. August 2017 erreichten Zielstruktur untergliedert sich das Finanzamt München in folgende Abteilungen:
Abteilung I: Veranlagung von Einzelunternehmern
Abteilung II: Bearbeitung von Einkünften von Arbeitnehmer/innen, Rentner/innen sowie Vermietungseinkünften
Abteilung III: Veranlagung von Personen- und Kapitalgesellschaften
Abteilung IV: Umsatzsteuer- und Lohnsteuerverfahren, Steuerfahndung und Buß- und Strafsachenstelle
Abteilung V: Betriebsprüfung
Abteilung VI: Kasse und Vollstreckung
Zentralabteilung: Amtsleitung