Ausländische Unternehmer
Für die Besteuerung bestimmter, in Deutschland tätiger ausländischer Unternehmer hat das Finanzamt München eine erweiterte, zum Teil bundesweite Zuständigkeit.
Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in der Bearbeitungsstelle Straubing.
Italien
- Veranlagung der ausländischen Unternehmer im Baugewerbe aus Italien (bundesweite Zuständigkeit)
- Anmeldung des Steuerabzugs bei Bauleistungen (bundesweite Zuständigkeit)
- Umsatzbesteuerung der Unternehmer aus Italien (ohne Bauleistungen) (bundesweite Zuständigkeit)
- Umsatzbesteuerung im Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS) (bundesweite Zuständigkeit)
Österreich
- Veranlagung der ausländischen Unternehmer im Baugewerbe aus Österreich (bundesweite Zuständigkeit)
- Anmeldung des Steuerabzugs bei Bauleistungen (bundesweite Zuständigkeit)
- Umsatzbesteuerung der Unternehmer aus Österreich (ohne Bauleistungen) (bundesweite Zuständigkeit)
- Umsatzbesteuerung im MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) (bundesweite Zuständigkeit)