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Versteigerung am Mittwoch, 6. November 2024 - 09:00 Uhr

Versteigerungsort:Versteigerungshalle der Pfandverwertungsstelle, Winzererstr. 47a, 80797 München
Tel. 089 1252 – 8363 bzw. - 8364
Gegenstände:Allgemein
Zwangsweise gegen bar oder EC-Karten-Zahlung unter Verwendung der PIN

Zur Versteigerung kommen - vorbehaltlich etwaiger Änderungen - voraussichtlich:

Spirituosen (versch.), Champagner, Zapfhahn, Korkenzieher, Kameras u. Objektive, Drohne, Werkzeug (u.a. Makita, Bosch), Erdbohrer, Batterieladegerät, Werkzeugkoffer BlackDecker, Kleinwerkzeug, Musikinstrumente (u.a. Geigen, Gitarren, Laute, Keyboard, Harmonika „Steyrisch“ u.a.), Konsolen (u.a. PS5), Videospiele für PS4, Drucker „HP“, Steamstation (Dampfbügeleisenstation), Leiter Alu, Verstärker „Fender“, Motorsense „Stihl“, Staubsauger „Dyson“, Fernseher, BluRay-Player (u.a. Oppo), DVD-Player, CD-Recorder, Tischgrill „Ninja“ + Gestell, Geschirrspüler „Bosch“, Kochfeld „Siemens“, Backofen „ Siemens“, Dunstabzug „ Bosch“, E-Scooter „Razor“, Soundsystem „Denon“, Golfbag mit Schlägern, Grillbesteck, Messer- und Bestecksets, Rollkoffer, Elektrische Zigarettenstopfmaschine, Taschen, Laptops, Tablets, Smartwatches, Smartphones, größere Anzahl von Fahrrädern, größere Anzahl von hochwertigen Messern u.a.

Wichtig!

Irrtum und kurzfristige Änderungen des Versteigerungsangebots bleiben vorbehalten.

Bitte beachten Sie unsere gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:

Im Auftrag des Finanzamtes München werden die für den jeweiligen Tag angekündigten Versteigerungen unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

  1. Der Zuschlag wird dem Meistbietenden erteilt.
  2. Aushändigung der zugeschlagenen Sachen erfolgt nur gegen sofortige Barzahlung (keine Schecks) oder EC-Karten-Zahlung unter Verwendung der PIN.
  3. Wird ein ersteigerter Gegenstand nicht sofort bar oder mit EC-Karte mit PIN bezahlt, darf der betreffende Meistbieter zu keinem weiteren Gebot mehr zugelassen werden, für eventuellen Mindererlös kann er zur Haftung herangezogen werden, auf Mehrerlös besteht kein Anspruch.
  4. Angebote, die vom Versteigerer irrtümlich übersehen werden, finden keine Berücksichtigung.
  5. Der Erwerber des Gegenstandes hat keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht oder wegen Sachmangels.
  6. Nur für Kraftfahrzeuge:
    Die Kraftfahrzeuge die zum jeweiligen Termin versteigert werden, sind weder angemeldet, noch haftpflichtversichert. Die Fahrzeuge wurden nicht Probe gefahren, eine Funktionsfähigkeit auf Bremsen, Motor, Kupplung und Getriebe kann nicht gewährleistet werden.