Bauabzugsteuer
Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.
Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.
Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.
Weitere Informationen zur Bauabzugsteuer
Formulare Bauleistungen
Ansprechpersonen inländische Bauunternehmer
Aufgabenbereich | Telefon 089 1252 + Nebenstelle |
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Anmeldung der Bauabzugsteuer für inländische Bauunternehmer | 1161 |
Ansprechpersonen Bauunternehmer aus Italien und Österreich
Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in der Bearbeitungsstelle Straubing.
Steuernummern | Aufgabenbereich | Telefon 089 1252 + Nebenstelle |
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182/142/00001 - 182/142/99999 | Anmeldung der Bauabzugsteuer für ausländische Unternehmer im Baugewerbe aus Österreich und Italien | 2742*, 2832* |