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Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 089 1252 + Nebenstelle
Bewertung gem. § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BewG 0
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar