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Bodenschätzung und amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

AnsprechpersonHinweisDienststelleTelefon 089 1252 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher SachverständigerTelefon: 0881 184-432Weilheim
VermessungsbeamterMobil: 0162 8129271Weilheim8028
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar